Benutzer-Werkzeuge

Webseiten-Werkzeuge


westkreuzgarten:start

Dies ist eine alte Version des Dokuments!



Arbeitskreis WestkreuzGarten

Foto: Stand auf dem Leonhardtstraßenfest am 18.08.2018.

Neue Website: WestkreuzGarten.de ← Klick mich!

Den Gärten der Bahn-Landwirtschaft im Unterbezirk Charlottenburg im Bereich Westkreuz stehen in den nächsten Jahren größere Veränderungen bevor. Der Arbeitskreis WestkreuzGarten wird sich an diesem Prozess konstruktiv beteiligen.

Themen des Arbeitskreises:

  • Öffnung und Durchwegung der gesamten Kolonie.
  • Östlicher Zugang zum S-Bhf. Westkreuz.
  • Entwicklung einer Parkanlage im Bereich südlich der Stadtbahntrasse.
  • Verkauf des südlichen Bereichs an einen Investor zwecks Wohnungsbau.
  • Sanierung der Stadtautobahn am Dreieck Funkturm im Nord/Westbereich.

Ansprechpartner: Jan Winkler, Marcus Pietsch, Marc Bennett: sprecher@WestkreuzGarten.de


Stellungnahme zum Bebauungsplan 4-66

Stellungnahme im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB:

Ich begrüße den Entwurf des Bebauungsplans 4-66, weil er im zunehmend baulich und verkehrlich verdichteten Stadtbezirk Grünflächen sichert, die für Stadtklima und Lebenswürdigkeit unverzichtbar sind, lege aber Wert auf den dauerhaften und möglichst vollständigen Erhalt der bestehenden kleingärtnerischen Nutzung unter Setzung des Signets für „Dauerkleingarten“ anstatt „Parkanlage“ in den gegenwärtig kleingärtnerisch genutzten, planungsbefangenen Bereichen. Hierfür beziehe ich mich ausdrücklich auf die in V. Nr. 4 der Begründung für den Bebauungsplanentwurf erwähnten Stellungnahmen im Verfahren der Frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und die darin enthaltenen Begründungen, soweit sie die Bestandssicherung für die Kleingärten fordern.

Begründung:

1. Einbeziehung der Kleingärten in Parkkonzept\\ Unter V. Nr. 4 der Begründung für den Bebauungsplanentwurf heißt es u.a. „Auch auf eine ausdrückliche Sicherung der vorhandenen Kleingärten wurde verzichtet, weil das Interesse der Allgemeinheit an einer verbesserten Grünflächenausstattung in der Abwägung schwerer wiegt als die ausdrückliche Sicherung privatnütziger Kleingärten.“
Bebauungsplanentwurf und Begründung würdigen nicht ausreichend das Potenzial vorhandener kleingärtnerischer Nutzung im Hinblick auf Biodiversität, Kosteneinsparungen beim Unterhalt der Grünflächen durch die Pächter und die mögliche Einbindung der Kleingartennutzung in die Entwicklung eines neuen „Westkreuzgartenkonzepts“, das sowohl Erholungssuchenden, Nutzungsinteressierten für Urban Gardening wie auch Kleingärtnern ein innovatives Miteinander ermöglichen könnte.
Die Kleingartenanlage ist über den Zugang Rönnestraße für Anwohner und sonstige Erholungssuchende zugänglich und wird von diesem Personenkreis intensiv genutzt. Jeder Interessierte, der bereit ist, die Verantwortung für einen Garten zu übernehmen, kann die Vereinsmitgliedschaft erwerben und es stehen auch immer wieder Gärten zur Anpachtung zur Verfügung. Es gibt bereits jetzt einen größeren Bereich, der losgelöst von einer Kleingartenpacht durch Interessierte für Zwecke des „Urban Gardening“ genutzt wird. Von einer Ausschließlichkeit suggerierenden „Privatnützigkeit“ der Kleingartenanlage kann daher keine Rede sein.
Der Begründung des Bebauungsplanentwurfes ist zu entnehmen, dass infolge der Lärm- und Strahlenbelastung nur Teile des Gesamtareals für eine Parknutzung infrage kämen. Dann spricht nichts dagegen, gegenwärtig kleingärtnerisch genutzte Bereiche (die nach den Feststellungen des Bezirkes ohnehin nur 40 % der Gesamtfläche ausmachen), die für die Parknutzung wegen der Lärmbelastung künftig nicht infrage kommen, auch weiterhin in kleingärtnerischer Nutzung zu belassen. Das dürfte jedenfalls die Kleingärten betreffen, die entlang der Gleistrassen liegen und quasi als natürliche Lärmschutzwälle dienen können.
Vorsorglich sei der Hinweis gestattet, dass angesichts einer über 100jährigen kleingärtnerischen Nutzung in diesem Bereich keine Notwendigkeit besteht, aus der Lärm- und Strahlenbelastung ein Argument gegen die kleingärtnerische Nutzung abzuleiten, um die mündigen Kleingärtner, die ja freiwillig und in Kenntnis der Rahmenbedingungen ihre Gärten nutzen, vor sich selbst zu schützen.
Insbesondere ist auch auf das Bekenntnis des Berliner Senates zu Kleingärten hinzuweisen: „Die rund 71.000 Berliner Kleingärten sind wesentlicher Bestandteil des Stadtgrüns. Keine vergleichbare Metropole verfügt über eine solch große Zahl an nutzbaren Gärten im unmittelbaren Einzugsbereich der Innenstadt. Sie bilden eine historisch gewachsene, kulturelle, ökologische und soziale Ressource. Es ist erklärtes Ziel des Abgeordnetenhauses und des Senats von Berlin, Kleingärten dauerhaft im Stadtgebiet zu sichern. Der Berliner Senat hat daher im Jahr 2004 einen Kleingartenentwicklungsplan (KEP) beschlossen.“ [https://www.berlin.de/senuvk/umwelt/stadtgruen/kleingaerten/de/kleingartenentwicklungsplan/]
Damit wird auch von politischer Seite die Wichtigkeit von innerstädtischen Bürgergärten unterstrichen, der Mehrwert der Gärten und das Interesse für die Allgemeinheit daran klargestellt.

2. Beitrag kleingärtnerischer Nutzung zu Unterhalt und Pflege des Parks

Die Begründung des Bebauungsplanentwurfes stellt die detaillierte Befassung mit den Kosten für Unterhalt der Parkanlage und deren Pflege zurück, die erheblich sein werden. Die Böden speichern infolge Aufschüttung mit Sand und Bahnschlacken kaum Feuchtigkeit, so dass eine intensive Bewässerung von nicht tiefwurzelnder Flora bereits jetzt in den Sommermonaten unverzichtbar ist und die zunehmende Klimaerwärmung wird diesen Effekt verstärken. In dem bezirklich organisierten Workshop zur Entwicklung der Fläche wurde auch auf die Notwendigkeit eines Sicherheitskonzeptes hingewiesen, was in der Begründung und dem Nutzungskonzept von Fugmann/Janota nicht behandelt wird. Im zurückliegenden Sommer wurde z.B. im Lietzenseepark und Gleisdreieckpark nicht ausreichend gewässert mit negativen Auswirkungen auf Flora (Versteppung) und Stadtklima.

Bei Fortbestand der Kleingärten würden die so genutzten Flächen inkl. der dortigen Durchwegung privatfinanziert gepflegt und unterhalten und die Präsenz der Kleingärtner könnte eine wichtige ordnende Wirkung entfalten, was die Sicherheit für alle Nutzer erhöhte; zudem würde über die Pachten eine Mitfinanzierung der Kosten für die Pflege der umliegenden Parkbereiche erfolgen können und so dazu beitragen, den Bezirkshaushalt zu entlasten.

3. Beseitigung der Kleingärten gefährdet schutzwürdige Fauna

Die Begründung erwähnt unter II. Nr. 2.1.5 u.a. schützenswerte Brutvögel und Reptilien auf. Grundlage ist eine faunistische Untersuchung aus dem Jahre 2015. Die oben in Bezug genommenen Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit hatten bereits erwähnt, dass es neben den nunmehr hervorgehobenen Tier- und Vogelarten weitere gibt, die bislang nicht in den Abwägungsvorgang einbezogen worden sind.

Ausweislich der Kartierung und Stellungnahme im Gutachten von Dipl. Ing. Klaus Raab vom Juni 2018 (Anlage 2) konnten 30 verschiedene Vogelarten auf dem Gelände festgestellt werden, die alle in der roten Liste der Vögel Berlins aus dem Jahr 2013 als häufig bis mittelhäufig eingestuft werden. Allerdings werden einige der Arten in der Liste für Vögel Deutschlands aus dem Jahr 2016 vom NABU als gefährdet bezeichnet (Star und Gartenrotschwanz) oder in eine Vorwarnstufe gesetzt (Bluthänfling, Girlitz und Feldsperling). Auch der Zaunkönig brütet in dem Bereich. Die Fläche, auf denen sich die Kleingärten befinden ist daher - und weil sich auf einem relativ kleinen Raum zahlreiche Vogelarten einen geeigneten Lebensraum finden - als besonders wertvoll bewertet worden. Die heutige Artenvielfalt ist u.a. auch auf die extensive Bewirtschaftung von Gemeinschaftsflächen zurückzuführen. Dort befinden sich z.B. dichte Gehölzstrukturen, in denen eine Vielzahl von Vögeln Nistplätze hat. Auf den kleingärtnerisch genutzten Flächen leben ferner u.a. auch

  • Weinbergschnecken, die nach Anlage 1 zur Bundesartenschutzverordnung „besonders geschützt“ sind.
  • Teichmolche, die nach dem Bundesnaturschutzgesetz und der Bundesartenschutzverordnung „besonders geschützt“ sind.
  • Viele Arten von Wildbienen und Hummeln, die im Frühjahr von der Nektartracht der Obstbäume und vielfältigen kleingärtnerischen Bepflanzung profitieren. Auch gibt es Hornissenvorkommen.

Die o.g. Arten haben gerade wegen (und in den) Kleingärten Lebensräume gefunden, die durch die Beseitigung der Kleingärten wegfielen, weil das angedachte Parkkonzept keinen ausreichenden Ersatz bietet. Die als typisch zu bezeichnende Nutzung als Kleingartenflächen in dichter Verzahnung mit Gleisanlagen ist heute prägend für das Landschaftsbild und muss erhalten werden.


Position des Arbeitskreises WestkreuzGarten

Keine Versiegelung zu Wohnzwecken

Verdichtung ohne notwendige Infrastrukturerweiterung: Eine bauliche Nutzung führt zu einer erheblichen zusätzlichen Verdichtung mit Wohnbauten in einem ohnehin verdichteten und einem, einer zunehmendenVerdichtung (im Bau befindliche Neubauten an Gervinusstraße, Heilbronner Straße) ausgesetzten Stadtquartier. Die bestehende Infrastruktur in der Umgebung ist dafür nicht ausreichend und auch nicht erweiterungsfähig: Kindergärten und Schulen im Kiez stoßen aktuell schon an ihre Kapazitätsgrenzen / Flächen für mehrere Hundert zusätzlicher PKW stehen nicht zur Verfügung.

Verschattung und Lärmemissionen: Des Weiteren führt eine Bebauung in der investorenseitig kommunizierten Höhe entlang der Rönnestraße zu einer weitgehenden Verschattung der Bestandsbebauung in der Rönnestraße und damit zu einer erheblichen Wohnqualitätsminderung. Auch ist mit einer deutlichen Verstärkung von Lärmemissionen durch die S-Bahn zu rechnen, weil die auf dem Gleiskörper in unmittelbarer Gleisnähe aufstehenden Gebäude einen Echoeffekt bewirken werden.

Problem. Erschließung: Eine ausreichende Erschließung des Geländes durch Zuwegung über die Holtzendorffstraße ist für ein neues Stadtviertel mit rund 800 Wohnungen nicht darzustellen.

Keine Entlastung für Mietwohnungsmarkt: Der Wohnungsbau an dieser Stelle würde auch keine nennenswerte Entlastung für den mittel- bis niedrigpreisigen Mietwohnungsmarkt schaffen, weil das Bauen wegen der lokalen Besonderheiten (Bau auf einem 5 Meter erhöhten Gleiskörper in unmittelbarer Nähe von Gleistrassen) sehr teuer würde und die Quersubventionierung von ca. 250 – 300 Sozialwohnungen zusätzlich die Kosten für die Wohnungen in die Höhe triebe, so dass kein moderates Mietenniveau der übrigen Wohnungen zu erwarten wäre (soweit diese überhaupt dem Mietermarkt zur Verfügung stünden).

Verbaut Optionen für neue ÖPNV-Konzepte: Beachtet werden sollte, dass eine dauerhafte Wohnnutzung in dieser Lage den Zukunftsplanungen der Stadt im Hinblick auf neue Konzepte für den Ausbau des öffentlichen Personennahverkehr entgegenstehen dürfte.

Bedrohung für Stadtklima: Eine Versiegelung der Gleisbrache hätte zudem eine deutliche Verschlechterung des Stadtklimas in der gesamten westlichen Innenstadt zur Folge. Die klimatische Bedeutung des freien begrünten Westkreuzes als Kaltluftzufuhrschneise ist für diejenigen in Anrainerwohnlage täglich spürbar und kann beim Begehen der Kleingartenanlage von jedem selbst erfahren werden. Innerstädtische Freiflächen wie die planungsrelevante, die sich aus den genannten Gründen nicht für die Bebauung eignen, sollten unbedingt als Grünflächen erhalten bleiben, weil erfahrungsgemäß einmal versiegelte Flächen auf Generationen versiegelt bleiben und wir heute auch die Verantwortung gegenüber künftigen Generationen haben, diesen ein halbwegs gesundes Stadtklima zu erhalten. Die auch für Berlin/Brandenburg vorhergesagten Risiken der Klimaerwärmung und Versteppung werden ihr Übriges tun, dass die klimatische Notwendigkeit solcher Freiflächen im Ballungsraum Berlin künftig erheblich zunehmen wird.

Vollständiger und dauerhafter Erhalt der Kleingärten

Bei der städtebaulichen Neuordnung sollten die bestehenden Kleingärten komplett erhalten und in das Gesamtkonzept eingebunden werden. Dies entspricht den Anforderungen des „Landschaftsprogrammes“ und auch der Beschlusslage in der Bezirksverordnetenversammlung in Charlottenburg-Wilmersdorf vom 13./14.7.2016, (vgl. Drucksachen der Bezirksverordnetenversammlung, 4. Wahlperiode, DS-Nr. 1699/4)
http://www.berlin.de/ba-charlottenburg-wilmersdorf/politik/bezirksverordnetenversammlung/online/vo020.asp?VOLFDNR=5969

Wichtige soziale Bedeutung: Die Laubenkolonie erfüllt zudem eine wichtige soziale Funktion. Sie bietet einen Ort der Begegnung für Jung und Alt, deutsch und nicht-deutsch, vermögend und nicht-vermögend, studiert und nicht-studiert. Die Pächterschaft spiegelt die Zusammensetzung der Stadtbevölkerung mit einem deutlichen Anteil von Pächtern auch aus nicht-deutschen Kulturkreisen wider. Die Kolonie gibt so Stadtbewohnern aus allen Schichten die Möglichkeit, sich in einer Atmosphäre von gegenseitigem Respekt, Rücksichtnahme und gemeinsamer Verantwortung für die Organisation der Kolonie zu begegnen. Dieser Begegnungsort für unterschiedlichste Menschen in einem egalitären Umfeld ist ein Beispiel für gelebte Inklusion und Integration und kann daher in seiner sozialen Bedeutung nicht hoch genug bewertet werden.

Kostenloses Naherholungsgebiet: Mit der öffentlichen Nutzbarkeit spielen die Kleingartenanlagen eine wesentliche Rolle für das grünflächenbezogene Erholungsangebot der Stadt, ohne diese etwas zu kosten. Durch den Bestand an öffentlich nutzbaren Freiflächen werden die Kleingartenanlagen auch von einer Vielzahl „Nichtkleingärtnern“ (Spaziergängern, Kindergartengruppen, Besuchern der Vereinshäuser mit ihren Freisitzen) stark frequentiert. Dabei dienen die Kleingartenanlagen als Erholungsgebiete auch für die umliegenden Wohngebiete.
Bildungsansätze: Eine Einbindung der Kleingärten und der Expertise der Kleingärtner in das Gesamtnutzungskonzept kann einen beachtlichen Mehrwert für die erholungssuchenden übrigen Nutzer schaffen (Education-Projekte für Kindergärten und Schulen/angeleitetes urban gardening auf derzeitigen Freiflächen u.s.w.).

Ertragsquelle: Neben der gesellschaftskulturellen Bedeutung von Kleingärten kann die öffentliche Hand von Kosten für regelmäßige Pflege, Bewässerung in den betreffenden Bereichen entlastet werden, sogar Pachteinnahmen erzielen, die u. a. der Ausgestaltung / Pflege der restlichen Freiflächen zu Gute kommen könnten. Sicherheit/Pflege: Die Präsenz der Kleingärtner wird im Parkbereich eine ordnende Wirkung entfalten, was dazu beitragen wird, die in anderen städtischen Freiflächen vorhandene Kriminalität (v.a. Drogen) und die Vermüllung deutlich einzudämmen. Dies erhöht die Sicherheit für die Parknutzer und reduziert die Kosten für Bewachung und Pflege des Parkgeländes.

Verbesserung des Stadtklimas: Nicht zu vernachlässigen ist der positive Effekt der Verdunstungskühlung auf die durchströmende Luft, die als Kaltluftschneise für die Charlottenburger Innenstadtlagen zwingend erforderlich ist. Dieser Effekt wird erst durch die Bewirtschaftung und durch das Gießen und Wässern in den Kleingärten in dem Maße ermöglicht, wie er in großflächigen Parks oder Gleisbrachen nicht annähernd zu erzielen wäre.

Ökologische Schutzwürdigkeit von Kleingärten: Die Kleingärten sind ökologisch in besonderem Maße schutzwürdig. Im Gegensatz zu den Trockenrasen und Waldflächen des derzeit nicht kleingärtnerisch genutzten Bereiches weisen die Kleingärten eine diversifiziertere Flora auf, die Insekten (v.a. auch bestäubende Insekten wie (Wild-) Bienen, Hummeln aber auch Schmetterlingen und Weinbergschnecken) einen Lebensraum bietet. Auch ziehen die Kleingärten eine Vielzahl von Vogelarten (darunter Gartenrotschwanz und Kuckuck), Kleinsäugern (darunter Fledermäuse) und Amphibien (darunter Eidechsen, Molche und Kröten) an.

Widersprüchliche Planung zum Flächennutzungsplan

Dem angeführten Argument der Unterversorgung mit öffentlichen Grünflächen (insbesondere im Stadtteil Halensee) und daraus resultierendem Erfordernis der öffentlichen Erschließung der Flächen um das Westkreuz widerspricht die Umwidmung der vorhandenen Grünflächen südlich der Stadtbahn entlang der Heilbronner und Gervinusstraße zu Bauflächen (Flächen M2 und W1). Hier würden vorhandene und dringend erforderliche Grünflächen überbaut, statt sie weiter zu entwickeln.

Die dafür vermeintlich zur Kompensation vorgesehene Grünfläche entlang der Rönnestraße, auf der nördlichen Seite der Stadtbahn ist zum einen von Halensee weiter entfernt und durch die Stadtbahn abgetrennt. Zum anderen ist die Fläche in Realität nur die Böschung des S-Bahndammes, der nicht annähernd die Möglichkeiten bietet oder das Potential der Grünflächen (Bereich W1 und M2) an der Heilbronner und Gervinusstraße aufweist.


Weblinks

Intern

Diese Website verwendet Cookies. Durch die Nutzung der Website stimmen Sie dem Speichern von Cookies auf Ihrem Computer zu. Außerdem bestätigen Sie, dass Sie unsere Datenschutzbestimmungen gelesen und verstanden haben. Wenn Sie nicht einverstanden sind, verlassen Sie die Website.Weitere Information
westkreuzgarten/start.1549191284.txt.gz · Zuletzt geändert: 03.02.2019 um 10:54 Uhr (UTC) von Kassierer

Donate Powered by PHP Valid HTML5 Valid CSS Driven by DokuWiki