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© 2016 Bahn-Landwirtschaft e.V.


Achtung! Das Betreten der Wäldchen sollte aufgrund von Astschlag, der durch Trockenheitsschäden bedingt ist, unbedingt vermieden werden. Die Birken sind besonders geschädigt und haben bereits große Äste abgeworfen. Das Betreten erfolgt auf eigene Gefahr.



Westkreuz - quo vadis?

  • Kommentar von Henrik Wähnert: Der Bodenrichtwert für Bauland liegt im Umfeld gerade bei 6500.- EUR pro Quadratmeter (vgl. BORIS Berlin). Wenn die privaten Investoren Christian Gérôme oder Uwe Glien (bzw. Christian Köhler, Räusch Entwicklungsgesellschaft mbH) die Brache nicht zum Spottpreis von rund 100.- EUR pro Quadratmeter von der Bahn kaufen können, dann soll sie auch kein anderer bekommen. Vor allem nicht das Land Berlin zum gleichen Preis über das Vorkaufsrecht. Der Erlös für die Bahn bliebe der gleiche. Das wertvolle Filetstück stellt sie allerdings nur für einen privaten Investor von Bahnbetriebszwecken frei - nicht aber für das Land Berlin. Was ist da los, Herr Verkehrsminister Scheuer? Wer verdient bei diesem Deal bitte alles mit, wenn die billige Bahnfläche in hochpreisiges Bauland umgewandelt wird? Sollen hier tatsächlich hochwertige bundeseigene Flächen an privat verramscht und zur Cashcow für einen kleinen Kreis auserwählter Privatanleger werden? Warum ist hier landeseigener Wohnungsbau kein Thema, wenn es doch um den so dringend benötigten bezahlbaren Wohnraum für Berlin geht?
    Sozialer Wohnungsbau? Ein Investor errichtet sozialen Wohnraum nicht aus Nächstenliebe, sondern ist durch das „Berliner Modell der kooperativen Baulandentwicklung“ gerade dazu verpflichtet, sofern es nicht trickreich umgangen werden kann (z.B. Kolonie Oeynhausen). Im Gegenzug dafür gibt es reichlich Fördergelder. Nach 20 Jahren Laufzeit gehen die Wohnungen dann wieder zurück auf den freien Markt und können beispielsweise in Eigentum umgewandelt werden.

Termine 2021

Datum Uhrzeit Ereignis
Sa, 24.04. 11-12 Gruppenbesprechung im Freien
Sa, XX.XX. 10-13 Gruppenarbeit Nr. 1
Sa, 26.06. 10-12 Ablesung Nr. 1 und Kassieren von Wasser- und Stromgeld sowie Umlagen.
Sa, XX.XX. 10-13 Gruppenarbeit Nr. 2
Sa, 30.10. 10-12 Wasser abstellen, Ablesung Nr. 2 und Kassieren von Wasser- und Stromgeld sowie Umlagen.
So, 14.11. 10-12 Wasserzählervergleich (Gruppenleitung)
So, 21.11. 10-12 Gruppenkassenprüfung (Gruppenleitung) + 2 Kassenprüfer

Aufgrund der Corona-Pandemie finden keine gemeinsamen Gruppenarbeiten statt. Die üblichen Arbeiten werden bitte von jeder Pächterin und jedem Pächter bitte in vollem Umfang von 6 Stunden selbständig im Gartenjahr 2021 durchgeführt.


Fegeplan 2021

Am Samstag, 20.03.2021 beginnt die Wegepflege. Der Pflegeumfang umfasst folgende Bereiche:

Der Kolonieweg beginnend vom Eingangstor in der Rönnestraße bis zum Vorplatz Müllcontainer vor dem Tunnel, der Tunnel und die Treppe bis zur Antrittsfläche der Gruppe 14 sowie die Rampe und die Treppe zum Wäldchen müssen im Gartenjahr 2021 von Gruppe 10 gereinigt werden.

Das Stihl Akkublasgerät kann dazu gerne im Schuppen ausgeliehen werden.

Bei Abwesenheit bitte Termine tauschen oder einen Vertreter schicken, da sonst 25.- EUR Abwesenheitsgebühr in die Gruppenkasse eingezahlt werden müssen. Gartenfreunde der umliegenden Gruppen informieren unseren Gruppenleiter umgehend über nicht termingerecht erledigte Wegepflege.

Können die Wege aus terminlichen Gründen am Samstag nicht gefegt werden, ist dies bitte Freitags zu erledigen.

Parzelle Datum
17 02.10.2021
10 09.10.2021
12 16.10.2021
26 23.10.2021
35 30.10.2021
01 & 02 Tischtennisplatte
43 Bienenhaus
20 Vereinshausplatz
17.04.2021
39 Vereinshausplatz
17.04.2021
42 Vereinshausplatz
17.04.2021
25 Vereinshausplatz
17.04.2021
03 Befreiung
04 Befreiung
19 Befreiung

Verrechnungseinheiten

Titel Kosten Fälligkeit bei
Strom: Verbrauch (DB-Strom) 0,39 EUR/kWh Ablesung 1 & 2
Wasser: Verbrauch (1,88 EUR/m3 + 9% Fäkalwasser) 2,07 EUR/m3 Ablesung 1 & 2
Abwesenheitsgebühr bei An- und Abstellung des Wassers und Ablesung 25,- EUR/Termin Ablesung 1 & 2
Zähler-Ablesegebühr für Strom- & Wasserablesung 1,50 EUR/Jahr Ablesung 1 & 2
Laternenumlage: Stromverbrauch und Leuchtmittel 3,50 EUR/Jahr Ablesung 1 & 2
Strom: Grundbetrag (DB-Hauptzähler) 1,88 EUR/Jahr Ablesung 1
Strom: Zählergebühr 3,50 EUR/Jahr Ablesung 1
Wasserzähler: Grundgebühr (BWB) 13,90 EUR/Jahr Ablesung 1
Gruppenschuppen: Pachtbeitrag 1,06 EUR/Jahr Ablesung 1
Gruppenschuppen: Versicherungsbeitrag 0,58 EUR/Jahr Ablesung 1
Rücklage Wasserleitungsreparatur 5,- EUR/Jahr Ablesung 1
Wegebeleuchtung zum Vereinshaus 1,- EUR/Jahr Ablesung 1
Sickergeldbeitrag (Vorauszahlung) 5,- EUR/Jahr Gruppenversammlung
Sickergeldbeitrag (Nachzahlung) Kosten variabel. Für 2015 7,70 EUR/Jahr Gruppenversammlung
Gruppenbeitrag 5,- EUR/Jahr Gruppenversammlung
Abwesenheit bei Gemeinschaftsarbeit 25,- EUR/Stunde Gruppenarbeit 1 & 2

Neuigkeiten 2020/21

  • Zugänge/Abgänge
    • 10-29 •••••• ••••••
    • 10-36 •••••• ••••••
    • 10-18 •••••• ••••••
    • 10-33 •••••• ••••••
    • 10-28 •••••• ••••••
    • 10-09 •••••• ••••••
  • Schwundwasser:
    Die Dichtigkeit der Wasserleitungen bis zu den Parzellen wird durch Abdrücken des Leitungsnetzes beim Wasseranstellen überprüft. Die Hauptuhr muss nach dem Befüllen der Leitung still stehen. Als Ursachen für das übliche jährliche Schwundwasser von rund 2 m³ pro Pächter kommen in Frage: a) das Spülen und Füllen der Leitungen beim Wasseranstellen, b) Zählerabweichungen zwischen Hauptzähler und Parzellenzähler, sowie c) sich aufsummierende Wasserverluste innerhalb des Wasserleitungsnetzes der Parzellen, die nicht von den Parzellenuhren erfasst werden (z.B. Tröpfchenbewässerung). Die Zählerdifferenzen zwischen Hauptwasserzähler, Gruppenwasserzähler und Pächterwasserzählern sind in den anderen Gruppen des UBZs und auch anderen Kleingartenanlagen ähnlich hoch. Die Berliner Wasserbetriebe rechnen stets den Verbrauch an unseren beiden Hauptuhren ab. Die Kosten für das Schwundwasser werden gleichmäßig unter den Pächtern aufgeteilt.

Beschlüsse des Unterbezirks Charlottenburg

  • Heckenhöhe:
    Zum einheitlichen Erscheinungsbild des Unterbezirks sind Einfriedungshecken zwischen den Parzellen auf eine Höhe von max. 1,25 m zu begrenzen. (Bei der Heckenpflege ist die Vogelbrutzeit vom 1. März bis 30. September zu beachten.) Das Anbringen von Sichtblenden jeglicher Art ist untersagt.
  • Offenes Feuer:
    Lagerfeuer, Feuerschale, Feuerkorb etc. sind ab sofort verboten. Begründung: Hohe Brandgefahr wegen enger Bebauung sowie fehlende Feuerwehrzufahrten.

Ehrenämter

Das Ehrenamt: Die Säule des Kleingartenwesens.

Funktion Gartenfreund/in
Gruppenleiter •••••• ••••••
Gruppenkassierer •••••• ••••••
Gruppenschriftführer •••••• ••••••
Gruppenkassenprüfer/-in •••••• ••••••
Maschinen- und Gerätewart •••••• ••••••
Stromwart •••••• ••••••
Wasserwart/Ableser •••••• ••••••
Event Disk Jockey •••••• ••••••
Website & Pressespiegel •••••• ••••••
Imker •••••• ••••••
Organisationsteam Fete N.N.

Feierabendrunde & Honig

  • Gesellige Zusammenkunft der Gartenfreunde im Gruppenschuppen zum Zwecke
    regen Austauschs kleingärtnerischer Expertise zu allen Themen der Saison!
  • Wann? Spontan nach Wetterlage. Keine festen Termine.
  • Geheimtipp nicht nur für Gruppenmitglieder:
    Frischer Bienenhonig vom Imker aus Gruppe 10 vorrätig!

Geräteausleihe

Folgende Geräte können im Gruppenschuppen ausgeliehen werden:

  • 4 Festzeltgarnituren
  • Akku-Blasgerät
  • Freischneider
  • Vertikutierer
  • Rasenlüfter
  • Rasenmäher
  • Kettensäge
  • Häcksler
  • Walze

Eine Reservierungsliste liegt im Gruppenschuppen aus.


Gruppenarbeit

  • Pläne für 2021:
    1. Fassadenanstrich und/oder künstlerische Gestaltung der Fassade des Gruppenschuppens.
    2. Reparatur der Laternen.

Gruppenschuppen mit zahlreichen Graffiti

  • Gemeinschaftlich werden folgende Arbeiten erledigt:
    Bauliche Maßnahmen, Instandhaltung, Pflege und Wartung der Gemeinschaftsflächen.
  • Jährlich 2 Termine Samstags à 3 Stunden.
  • Anwesenheitspflicht für alle Pächter. Vertreter können vom Pächter gestellt werden.
  • Bei Abwesenheit werden 25.- EUR pro Stunde Ersatzleistung fällig, die der Gruppenkasse gutgeschrieben werden.
  • Nach gemeinsamer Gruppenarbeit gibt es ein Freibier!

Wasser an- und abstellen

  • Anwesenheitspflicht beim Wasserabstellen für alle Pächter von 10-12 Uhr. Vertreter können vom Pächter beauftragt werden. Bei Abwesenheit wird eine Zahlung von 25.- EUR an die Gruppenkasse fällig.
  • Ende Oktober wird das Wasser in der Kolonie abgestellt. Von 10-12 Uhr werden die Zählerstände abgelesen und die Abrechnungen im Gruppenschuppen kassiert.
  • Nach dem Wasserabstellen im Herbst müssen alle Wasserventile in den Parzellen zur Belüftung der Rohre und zur Vermeidung von Frostschäden bis zum Wasseranstellen geöffnet bleiben.
  • Der Wasserzähler wird nach dem Ablesen von den Pächtern entplombt, ausgebaut und frostsicher bis zum Frühjahr eingelagert.
  • Beim Wasseranstellen im Frühjahr muss sichergestellt werden, dass in jeder Parzelle der Haupthahn vor dem Wasserzähler geschlossen ist. Am besten tags zuvor erledigen, damit die Dichtigkeitsprüfung bis 12:00 Uhr abgeschlossen werden kann. Ab 10:00 Uhr wird das Wasser angestellt, ab 12:00 Uhr kann die Leitung gespült werden.
  • Nach erfolgtem Fluten/Spülen und bestandener Dichtigkeitsprüfung der Hauptleitung werden von den Pächterinnen und Pächtern die Wasserzähler eingebaut und ab 12:00 Uhr bis etwa 15:00 Uhr von den ehrenamtlich tätigen Wasserwarten geprüft und verplombt. Der Zugang zur Parzelle/Wassergrube muss in dieser Zeit möglich sein.
  • Die Gültigkeit der Wasserzähler-Eichung (6 Jahre) ist zu beachten und ggf. eine neu geeichte Wasseruhr zu beschaffen. Z.B. hier: Berliner Wasserbetriebe, Spandauer Damm 148, 14050 Berlin. Anfahrt
  • Nach UBZ-Vorgabe ist eine Zahlung von 25,- EUR an die Gruppenkasse fällig, wenn eine Übersteigung des Zauns zum zum Schließen des Hahns erforderlich ist, oder die Verplombung der Wasserzähler nicht möglich ist und an einem Ausweichtermin nachgeholt werden muss.

Sicherheit und Kriminalität

  • Bahngelände und Schienenwege (z.B. Steintal) fallen in den Zuständigkeitsbereich der Bundespolizei.
  • Das UBZ-Gelände fällt in den Zuständigkeitsbereich der Berliner Polizei.

Dokumente

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start.1633428308.txt.gz · Zuletzt geändert: 05.10.2021 um 10:05 Uhr (UTC) von Kassierer

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